Geerbte Immobilie in Köln — Verkaufen, vermieten oder behalten?
Eine geerbte Immobilie in Köln ist Glücksfall und Herausforderung zugleich. Plötzlich gehört Ihnen eine Wohnung in Sülz, ein Haus in Lindenthal oder ein Mehrfamilienhaus in Mülheim — und Sie müssen entscheiden: verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?
Die erste Frage: Wer erbt und wie?
Wenn ein Testament besteht, regelt es die Erbfolge. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge nach BGB — und dann wird es bei Immobilien oft kompliziert: Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Solange diese nicht aufgelöst ist, können Sie die Immobilie nicht allein verkaufen, vermieten oder umbauen. Jeder Beschluss braucht Einstimmigkeit.
Erbschaftssteuer auf Kölner Immobilien
In Köln liegen die Verkehrswerte hoch. Die Freibeträge: 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro pro Kind, 200.000 Euro für Enkel, 20.000 Euro für entferntere Verwandte. Übersteigt der Verkehrswert der Immobilie diesen Freibetrag, fällt Erbschaftssteuer an — gestaffelt von 7 Prozent (naher Verwandter) bis 50 Prozent.
Wichtige Ausnahme: Wer das geerbte Familienheim selbst nutzt und mindestens zehn Jahre wohnen bleibt, zahlt KEINE Erbschaftssteuer — unabhängig vom Wert.
Die zehnjährige Spekulationsfrist
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie gilt: Die Frist beginnt nicht bei Ihnen, sondern beim Erblasser. Hat der Erblasser die Immobilie vor mehr als zehn Jahren erworben, können Sie steuerfrei verkaufen.
Verkaufen oder vermieten? Eine ehrliche Entscheidungshilfe
Verkaufen ist meist die richtige Wahl, wenn mehrere Erben streiten, die Immobilie hohen Renovierungsstau hat, Sie selbst keinen Wohnraum brauchen, oder Sie weit entfernt wohnen. Vermieten macht Sinn, wenn Sie langfristig denken und eine Rente aufbauen möchten.
Wie Canova bei geerbten Immobilien hilft
Wir vermarkten in Köln regelmäßig geerbte Wohnungen und Häuser. Für die Bewertung Ihrer geerbten Kölner Immobilie machen wir gerne eine kostenlose, vertrauliche Einschätzung. Telefonisch unter 0155 606 820 10.